Trainingsbetrieb-Regeln des AMC Langgöns im ADAC e.V.
Das Betreten und Benutzen des Vereinsgelände des AMC Langgöns im ADAC e.V. ist nur unter Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln erlaubt:
Sorgeberechtigte von Minderjährigen sind dafür verantwortlich, dass die Kinder und Jugendlichen die nachfolgenden Regeln vollumfänglich einhalten und über diese vollumfänglich informiert sind.
Der Vorstand des AMC Langgöns im ADAC e.V. behält sich bei Zuwiderhandlungen vor, Verwarnungen, Platzverweise auszusprechen sowie den Entzug des Jahresstreckenausweises zu beschließen.
- Personen, welche Symptome mit der Infektion mit SARS-CoV-2-Virus aufweisen, ist das Betreten des Vereinsgeländes untersagt.
- Es ist immer der Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
- Körperkontakt ist stets zu vermeiden.
- Es sind die Hygiene- und die Virusinfektionsschutzmaßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit einzuhalten (z.B. Husten/Niesen in die Armbeuge oder Taschentuch, Hände vom Gesicht fernhalten, gründliches und regelmäßiges Händewaschen)
- Jeder, der das Vereinsgelände betritt, hat ein nur zu seiner ausschließlichen alleinigen Benutzung dienendes Handtuch und Seife mitzuführen und zu nutzen.
- Die Kinder-sowie die Motocross-Strecke sind bis auf weiteres nur zum Befahren von Mitgliedern des AMC Langgöns im ADAC e.V., welche im Besitz eines gültigen Jahresstreckenausweises 2020 sind, erlaubt.
- Die mitgeführten Fahrzeuge sind so im Fahrerlager zu platzieren, dass zu allen Seiten ein Abstand zu anderen Fahrzeugen mindestens 4 m eingehalten wird.
- Das Berühren von Fahrzeugen, Sportausrüstung und notwendigem Zubehör eines anderen ist nicht erlaubt und im Notfall nur mit Handschuhen erlaubt.
- Nach dem Abschluss des jeweiligen Trainings hat jeder Fahrer nebst Begleitperson das Vereinsgelände zügig zu verlassen. Das weitere gesellige Aufhalten auf dem Vereinsgelände ist bis auf weiteres untersagt.
Der Vorstand behält sich vor, die Anzahl der Fahrer auf den Fahrstrecken, die Anzahl anwesenden Personen auf dem Vereinsgelände bei Bedarf zu regulieren und das Abstellen der Fahrzeuge anzuweisen.
Es ist den Mitgliedern des Vorstandes und deren Beauftragten unbedingt Folge zu leisten.
Der Vorstand des AMC Langgöns im ADAC e.V. im Mai 2020